in kürze ERNST ZÜNDELS ANWÄLTIN : Ausschluss bestätigt
Der Bundesgerichtshof hat den Ausschluss der Wahlverteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel, Sylvia Stolz, aus dem Prozess gegen Zündel vor dem Mannheimer Landgericht bestätigt. Stolz war auf Antrag der Mannheimer Richter ausgeschlossen worden, weil sie selbst Erklärungen mit NS-Inhalt abgegeben hatte. (afp)