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Aussagen zulässig?

■ Im Mielke-Verfahren Zweifel an den Akten

Berlin (dpa) — Im Mordprozeß gegen den früheren Stasi-Chef Erich Mielke hat die Verteidigung am Montag erneut verlangt, Protokolle von Zeugenaussagen aus der Nazizeit nicht im Prozeß zu verwenden. Rechtsanwalt Dreyling sagte, nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürften Aussagen nicht verlesen werden, wenn die Zeugen vorher nicht auf ihr Aussageverweigerungsrecht hingewiesen wurden. Es sei davon auszugehen, daß ein solcher Hinweis bei den Vernehmungen von Mielkes Mitbeschuldigten in den 30er Jahren unterblieben sei.

Dem 84jährigen Mielke wird vorgeworfen, am 9. August 1931 zwei Polizeihauptleute auf dem Berliner Bülowplatz hinterrücks erschossen zu haben.

Staatsanwalt Dalheimer sagte, die höchstrichterliche Entscheidung habe auf den Mielke-Prozeß keinen Einfluß, da die Rechtslage zur damaligen Zeit die Polizei nicht zu einem Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht verpflichtete.