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Auslieferung aus Schweden in die Türkei Folge des Nato-Deals?

Schweden liefert wohl nach Ankara aus. Zum ersten Mal, seitdem der türkische Präsident Erdogan dem Nato-Deal mit Schweden und Finnland zugestimmt hat.

Die schwedische Ministerpräsidentin Andersson trifft den türkischen Präsidenten Erdogan am 28. Juni Foto: Henrik Montgomery/TT /reuters

STOCKHOLM taz | Die schwedische Regierung hat am Donnerstag der Abschiebung eines türkischen Staatsbürgers in die Türkei zugestimmt, dessen Auslieferung der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan im Streit um den NATO-Beitritt des Landes gefordert hat. Es ist der erste öffentlich bekannt gewordene derartige Fall seit dem NATO-Beitrittsgesuch Schwedens und Finnlands im Juni.

Die Türkei hatte eine Zustimmung zu diesem Gesuch davon abhängig gemacht, dass beide Länder ihre angebliche Unterstützung von „Terrororganisationen“ beenden und in diesem Zusammenhang eine Liste mit Personen erstellt, deren Auslieferung man fordert.

Okan Kale, wie der 35-jährige Mann laut schwedischer Gerichtsakten heißt, steht auf dieser Liste. Allerdings nach Informationen der schwedischen Nachrichtenagentur TT nicht unter der Rubrik „Terroristische Verbrechen“, sondern unter „Andere Verbrechen“. Als Grund der Auslieferung wird die Verbüßung von Haftstrafen wegen mehrfachem Kreditkartenbetrug in den Jahren 2010 und 2011 genannt. Letztinstanzlich war er in der Türkei in seiner Abwesenheit 2013 zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten und 2016 zu einer weiteren Strafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden.

Kale hatte 2011 in Schweden einen Asylantrag gestellt und diesen damit begründet, dass die gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren wegen Betrug fehlerhaft seien: Diese seien nur ein Vorwand, in Wirklichkeit werde er politisch verfolgt, weil er vom Islam zum Christentum konvertiert sei und den Militärdienst verweigert habe. Sein Asylantrag war im Juni 2012 abgelehnt und eine Abschiebung in die Türkei angeordnet worden. Dieser Abschiebung kam er zuvor und stellte in Italien einen erneuten Asylantrag. Er erhielt dort eine Aufenthaltserlaubnis und heiratete eine schwedische Frau, mit der er anschließend wieder nach Schweden zog. 2016 erhielt er aufgrund dieser Ehe in Schweden ein Bleiberecht.

Internationaler Haftbefehl bereits im Oktober 2021

Im Oktober 2021 wurde den schwedischen Behörden über Interpol ein internationaler Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Muğla in der Südwesttürkei zusammen mit einem Auslieferungsbegehren zugestellt. Im Dezember – also lange bevor über einen NATO-Beitritt Schwedens auch nur diskutiert wurde – wurde Kale verhaftet und war seither inhaftiert. Ein von ihm aufgrund der EU-„Qualifikationsrichtlinie“ gestellter Schutzantrag wurde von der Ausländerbehörde verworfen. Am 25. Juli entschied „Högsta Domstolen“ – das insoweit zuständige oberste Gericht Schwedens – dass einer Auslieferung in die Türkei keine Hindernisse entgegenstehen. Es gebe keine Hinweise auf das Risiko einer möglicherweise drohenden Verfolgung aus politischen Gründen.

Schwedens Justiz- und Innenminister Morgan Johansson bezeichnete den Fall als „reinen Routinefall“. Die Regierung sehe keinen Grund, eine Abschiebung zu stoppen. Der Mann sei türkischer, nicht schwedischer Staatsbürger, „der Högsta Domstolen hat diese Frage geprüft und festgestellt, dass es keine Hindernisse für eine Ausweisung zur Verbüßung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe gibt“.

Kales Rechtsanwältin Camilla Wester bedauerte den Beschluss: „Ich halte eine Auslieferung für unverhältnismäßig.“

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