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■ AusländerEhegatten-Bleiberecht

Bonn (dpa) – Ausländische Ehegatten sollen nach dem Willen des Bundesrates unabhängig von der Aufenthaltsdauer in Härtefällen auch nach einem Scheitern der Ehe in der Bundesrepublik bleiben können. Die jetzige Vorschrift im Ausländergesetz sei „zu eng“, erläuterte die Länderkammer. Bisher erhalten AusländerInnen bei scheiternder Ehe auch in Härtefällen nur ein weitergehendes Aufenthaltsrecht, wenn die Lebensgemeinschaft mindestens drei Jahre in der BRD bestanden hat.

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