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Ausgeliehenes Bild macht Ärger

Entscheidung über angebliche Raubkunst im Potsdamer Museum Barberini nicht vor Ende der Woche

Die Entscheidung des Landgerichts Potsdam über ein angebliches Raubkunst-Gemälde im Potsdamer Museum Barberini wird frühestens Ende der Woche fallen. Die Kläger hätten zunächst bis zum Donnerstag die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, sagte Gerichtssprecher Sascha Beck am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Denn das Houston Museum of Fine Arts als Eigentümer hatte am Freitag vergangener Woche in einer Erklärung bestritten, dass es sich bei dem Gemälde „Regatta in Venedig“ von Henri-Edmond Cross um Raubkunst handele.

Die Erben eines französischen Sammlers fordern vor dem Gericht die Herausgabe des Bildes, das derzeit im Barberini am Alten Markt in Potsdam gezeigt wird. Das Bild wurde vom Museum in Houston für eine Cross-Ausstellung in Potsdam ausgeliehen. Die Erben machen geltend, dass das Gemälde im Zweiten Weltkrieg beschlagnahmt worden sei. Die Werke von Henri-Edmond Cross waren von den Nationalsozialisten als „entartet“ verfemt worden.

Bild bleibt bis zur Klärung in Potsdam

Dagegen erklärte das Museum in Houston, das Gemälde sei 1949 von der zuständigen französischen Kommission an die Sammlerin Natasha Flieglers zurückgegeben worden, die in New York lebte. 1954 habe die damalige US-Gesundheitsministerin Oveta Culp Hobby das Gemälde gekauft und es 1958 dem Museum in Houston geschenkt.

Die Retrospektive zum Werk des Neoimpressionisten Cross endet im Museum Barberini am 17. Februar (Öffnungszeiten: museum-barberini.com) Beide beteiligten Museen hätten jedoch zugesagt, dass das Gemälde zur Klärung des Falls noch zwei Monate in Potsdam verbleiben solle, sagte Gerichtssprecher Beck. (dpa)

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