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■ KommentarAusgebaggert?

Diesmal dürfte sich Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger ein wenig zu weit vorgewagt haben. Stimmen die eidesstattlich verbrieften Vorwürfe gegen den Pressesprecher, dann hat er – bewußt oder unbewußt – sich mit der illegalen Weitergabe personengeschützter Daten an einer Schmutz-Wahlkampfkampagne gegen den GALier Peter Mecklenburg beteiligt. Bagger, der von sich gerne behauptet, er sei ein „lockerer Typ“, war hier wohl ein wenig zu locker.

Es geht dabei nicht darum, daß ein Pressesprecher eine eigene Meinung hat, die sich nicht zu 100 Prozent mit der seiner Behördenleitung deckt. Es geht auch nicht darum, daß ein Pressesprecher einem Journalisten über das Bauprojekt xy mehr Details berichtet hat, als Hamburgs Mauschelbehörden offiziell preisgeben wollen. Eine offene Pressepolitik der staatlich bezahlten Presseschweiger wäre nur zu begrüßen, um Licht ins Dunkel des Behördendickichts zu bringen.

Bagger hat, nach vorliegenden Aussagen, ganz sensible, hoch geschützte, in den Computern aus gutem Grund längst gelöschte Daten über eine 30 Jahre alte Vorstrafe einer Person weitergegeben, gegen die eine wahlkampfmotivierte Rufmordkampagne läuft. Und da der Jugendhilfe-Kritiker Bagger in fast allen Fragen, die sich um die Betreuung der Crash-Kids ranken, eine völlig entgegengesetzte Meinung vertritt als Peter Mecklenburg, spricht viel dafür, daß Rüdiger Bagger in voller Absicht gehandelt hat.

Bis die Vorwürfe restlos aufgeklärt sind, täte die Leitung der Staatsanwaltschaft gut daran, Rüdiger Bagger ein wenig Urlaub zu gönnen; bewahrheiten sich die Anschuldigungen, scheint eine Suspendierung unumgänglich. Marco Carini

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