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„Auschwitz-Mythos“

■ Neonazis in Hamburg freigesprochen

Hamburg (dpa) – Das Hamburger Amtsgericht hat zwei junge Männer freigesprochen, die über ihr „Nationales Infotelefon“ den Massenmord im Nationalsozialismus als „Auschwitz-Mythos“ bezeichnet hatten. Der Richter hatte geurteilt, der Begriff „Mythos Auschwitz“ sei ein selbständiger Begriff geworden und müsse die Greueltaten nicht leugnen. „Dieses Urteil kann so nicht hingenommen werden. Es hätte zu einer Verurteilung kommen müssen“, kritisierte ein Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft: „Wir gehen in die Berufung.“ Wegen Volksverhetzung, Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener hatte die Staatsanwaltschaft gegen die 23 und 24 Jahre alten Männer Anklage erhoben.

Auf dem Anrufbeantworter ihres „Nationalen Infotelefons“ hatten die beiden Neonazis den Kinofilm „Schindlers Liste“ von Steven Spielberg über die Judenvernichtung kritisiert, da er angeblich „den Auschwitz-Mythos am Leben“ erhalte.

In der Verhandlung habe der 24jährige Angeklagte gesagt, er leugne die Judenvernichtung nicht, erklärte Gerichtssprecherin Monika Rolf-Schoderer. (Az: 139- 1590/94)

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