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Aus eins mach zwei

Um den Gesetzentwurf zur „Homo-Ehe“ durch den Bundesrat zu bringen, will die Regierungskoalition die zustimmungspflichtigen Teile gesondert zur Abstimmung stellen

BERLIN taz ■ Plan B kommt zum Einsatz, bevor Plan A überhaupt gescheitert ist: Um zumindest die Kernpunkte des Gesetzentwurfes zur eingetragenen Lebenspartnerschaft durch den Bundesrat zu bringen, will Rot-Grün ihn nun in zwei Teilen verabschieden. Noch im Sommer hatte Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) angekündigt, den Entwurf erst dann zu splitten, wenn die unionsbeherrschte Länderkammer dem Reformvorhaben nicht als Ganzem zustimmen sollte.

„Es besteht die Gefahr, dass wir den Entwurf sonst gar nicht durchbekommen“, begründete der grüne Rechtsexperte Volker Beck gestern gegenüber der taz den Strategiewechsel. Welche Bereiche dem Bundesrat als zustimmungspflichtig präsentiert werden, prüften derzeit die Experten. Für das Steuerrecht, wo das „Realsplitting“ mit einer Obergrenze von 40.000 Mark gelten soll, sowie den Nachzug ausländischer Partner braucht Rot-Grün das Ja der Länder.

Die Union war von dem Schachzug der Regierungspartner überrascht. An ihrer Haltung ändere sich aber nichts, sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach der taz. Die Union lehne den Gesetzentwurf insgesamt ab: „Wir wollen kein neues Rechtsinstitut.“ Erst gestern hatten sich Fraktions- und Ländervertreter mit den Berichterstattern der zuständigen Arbeitsgruppen getroffen. Noch ringt die Union, ob sie im Bundestag einen eigenen Entschließungsantrag einbringen soll. Im Mietrecht und beim Zeugnisverweigerungsrecht sieht auch Bosbach Handlungsbedarf. Aber: „Viele Kollegen sind der Auffassung, dass man damit die eigene Haltung verwässern würde.“ NM

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