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Auftakt von Telekom-ProzessShowdown in der Spitzelaffäre

Vor rund zwei Jahren kam es heraus: Die Telekom spionierte Gewerkschafter und Journalisten aus. Nun stehen die mutmaßlichen Hauptakteure vor Gericht.

Die Spitzeleien im Konzern: Kein sonniges Kapitel der Telekom-Story. Bild: dpa

KÖLN taz | Die Spitzelaffäre bei der Telekom geht vor Gericht. Ab Freitag müssen sich vier mutmaßliche Hauptakteure des vor zwei Jahren aufgeflogenen Skandals vor dem Bonner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, gemeinschaftlich gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen und das Fernmeldegeheimnis verletzt zu haben. Zwölf Verhandlungstage hat die 3. Große Strafkammer für den Prozess angesetzt.

Auf der Anklagebank Platz nehmen müssen drei frühere Telekom-Mitarbeiter, darunter Klaus Trzeschan. Dem einstigen Abteilungsleiter der Konzernsicherheit wird zusätzlich Untreue und Betrug im besonders schweren Fall zur Last gelegt. Mit dabei sein wird auch Ralph Kühn. Dem Chef der in Berlin ansässigen Network Deutschland GmbH wird auch noch versuchte Erpressung vorgeworfen. Im Falle ihrer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft.

Kühn hatte mit einem Fax an die Telekom im April 2008 den Bespitzelungsskandal ins Rollen gebracht. In dem Schreiben forderte er die Begleichung noch offener Rechnungen und pries die Arbeit seiner EDV-Firma: "Die Projekte können selbst im nachrichtendienstlichen Maßstab nur als ungewöhnlich flächendeckend und ausgefeilt bezeichnet werden."

Anstatt die EDV-Dienste zu bezahlen, entschied Telekom-Vorstandschef René Obermann, die Altlast aus der Zeit seines Vorgängers Kai-Uwe Ricke der Bonner Staatsanwaltschaft zu übergeben. So kam heraus, dass die Sicherheitsabteilung der Telekom in den Jahren 2005 und 2006 mehrere Dutzend Aufsichtsräte, Gewerkschafter und Journalisten ausspioniert hatte, um eine undichte Stelle im Konzern zu enttarnen. Systematisch wurden Telefon- und Handyverbindungsdaten erfasst und ausgewertet. Zu den Ausgespähten gehörten auch hochrangige Gewerkschafter, darunter Verdi-Chef Frank Bsirske.

Auslöser der "Rheingold" und "Clipper" genannten illegalen Operationen war ein Bericht des damaligen Capital-Redakteurs Reinhard Kowalewsky über vertrauliche Planungen der Telekom. Er steht nun als erster von insgesamt 38 Personen auf der Zeugenliste der Staatsanwaltschaft.

Auf der Zeugenliste finden sich auch Ex-Konzernchef Ricke und Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel. Gegen sie hatte die Staatsanwaltschaft zunächst ebenfalls ermittelt. Doch im Juni stellte sie das Verfahren gegen die beiden Topmanager ein. Ihre Einlassungen, sie hätten von den illegalen Machenschaften ihrer Untergebenen nichts gewusst, hätten "nicht mit der zur Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit widerlegt werden können".

Eine Entscheidung, die bei den beiden Opferanwälten Gerhart Baum und Herta Däubler-Gmelin auf völliges Unverständnis stößt. "Nach allen uns bekannten Fakten hätte gegen Zumwinkel und Ricke Anklage erhoben werden müssen", erklärten der Ex-Bundesinnenminister und die Ex-Bundesjustizministerin. "Dafür liegen eine Reihe schwer wiegender Indizien vor." Außerdem kritisierten Baum und Däubler-Gmelin, dass die Anklagebehörde "auch alle Vorwürfe der gezielten Behinderung der Aufsichtsrats- und Betriebsratstätigkeit völlig außer Betracht" gelassen habe. Dabei hätten sich die Bespitzelungsaktionen "auf dem Hintergrund kontroverser beschäftigungspolitischer Auseinandersetzungen im Unternehmen von Anfang an gezielt" gegen Arbeitnehmervertreter gerichtet.

Als Konsequenz aus dem Skandal hat die Telekom unter anderem ihre Konzernsicherheit umstrukturiert, einen Vorstand für Datenschutz installiert sowie einen externen Datenschutzbeirat gegründet. Ungeachtet der Verfahrenseinstellung gegen Ricke und Zumwinkel versucht das ehemalige Staatsunternehmen darüber hinaus, zivilrechtliche Ansprüche wegen Organisationsverschulden und Verletzung der Aufsichtspflicht geltend zu machen. Sie fordert von den beiden Managern Schadenersatz in Höhe von jeweils einer Million Euro.

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1 Kommentar

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  • V
    vantast

    So viel Aufwand und die überbezahlte Leitung wußte von nichts. Im 3. Reich hieß das: "wenn das der Führer wüßte!". Im Krimi heißt das: "Machen Sie das! Aber wenn das 'rauskommt, ich weiß von nichts!"