: Aufgabenteilung
KINDERSCHUTZ Gerichtsvollzieher sollen helfen
Berlins Gerichtsvollzieher bekommen ein zusätzliches Aufgabengebiet. Nach dem Willen der Senatsbildungsverwaltung sollen sie künftig eine stärkere Rolle im vorbeugenden Kinderschutz spielen. Ein entsprechender Handlungsleitfaden werde am 28. Juni vorgestellt, teilte die Verwaltung am Mittwoch mit. Die Gerichtsvollzieher sollen bei der Ausübung ihres Amtes darauf achten, ob es in den von ihnen aufgesuchten Wohnungen Anzeichen dafür gibt, dass das Wohl von Kindern in Gefahr ist. Eventuelle Auffälligkeiten könnten die Verwahrlosung der Wohnung, das Fehlen von kindgerechter Ausstattung sowie ein schlechter Pflegezustand der Kinder, schmutzige Kleidung und Unterernährung sein. Ein besonderes Augenmerk sollen die Gerichtsvollzieher bei der Kooperation mit dem Jugendamt auch auf Anzeichen von Gewaltausübung durch die Eltern oder erkennbare Suchterkrankungen legen. (dapd)