■ Aufenthalt: Türke gewinnt Klage
Luxemburg/Wiesbaden (dpa) – Ein türkischer Staatsangehöriger, der mit einer Deutschen verheiratet war, hat auch nach der Scheidung das Recht auf eine Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGh) gestern in Luxemburg. Grundlage für die Entscheidung ist das Assoziierungsabkommen zwischen der EG und der Türkei. Danach haben türkische Arbeitnehmer nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung Anspruch auf Erneuerung ihrer Arbeitserlaubnis. Der EuGh urteilte, daß sich türkische Arbeitnehmer auch auf das Abkommen berufen können, um eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zu erreichen. (AZ: C-237/91).
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