■ Aufenthalt: Türke gewinnt Klage
Luxemburg/Wiesbaden (dpa) – Ein türkischer Staatsangehöriger, der mit einer Deutschen verheiratet war, hat auch nach der Scheidung das Recht auf eine Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGh) gestern in Luxemburg. Grundlage für die Entscheidung ist das Assoziierungsabkommen zwischen der EG und der Türkei. Danach haben türkische Arbeitnehmer nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung Anspruch auf Erneuerung ihrer Arbeitserlaubnis. Der EuGh urteilte, daß sich türkische Arbeitnehmer auch auf das Abkommen berufen können, um eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zu erreichen. (AZ: C-237/91).
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen