Aufarbeitung des Polizeieinsatzes: Wie viel Terror drohte in Bremen?
Die Informationen, auf deren Grundlage die Polizei im Februar von einer Gefahr terroristischer Anschläge ausging, sind nach wie vor äußerst fragwürdig.
BREMEN taz | Mehr als zwei Wochen es ist nun her, dass mit einem massiven Polizeieinsatz Wohnungen durchsucht und Unterlagen sowie elektronische Datenträger beschlagnahmt wurden. Wer erwartet hatte, dass Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Polizeipräsident Lutz Müller am Mittwoch irgendein Ergebnis der Fahndung und der Auswertung der Maßnahmen bekannt geben würden, der muss enttäuscht sein: Nichts ist offenbar gefunden worden. Geredet wird über unvorstellbare Pannen, nicht über die Frage, worum ging es eigentlich bei dem Anti-Terror-Einsatz am 28. Februar.
Immerhin steht in dem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss für die Gebetsräume des „Islamischen Kulturzentrums“ (IKZ) am Breitenweg, dass ein Mitglied dieser Gemeinde im vergangenen Herbst „60 Maschinenpistolen, Uzi und Automatikpistolen Kaliber 38 ... erworben und bis Mitte Dezember 2014 an die dem IKZ nahestehenden Personen verteilt“ habe. Sollte das stimmen, gäbe es seit Dezember 2014 höchste Terrorgefahr in Bremen.
Ist diese Geschichte am 28. Februar für die Staatsanwaltschaft aufgebauscht worden, weil ein Durchsuchungsbefehl für sakrale Räume nicht bei geringem Gefahrenszenario zu bekommen ist? Wenn die Polizei die Wahrheit gesagt hätte, nämlich: Da sind uns unbekannte Leute am Freitag reingegangen, deswegen wollen wir am Samstag die Gebetsräume stürmen, dann hätte die Richterin womöglich gesagt: Warten Sie doch, bis sie rauskommen.
Die Geschichte mit den 60 Maschinenpistolen steht allerdings schon wortgleich in dem Durchsuchungsbefehl für die Privaträume des „Hauptbeschuldigten“ Muhamad M. aus Vegesack – und der ist fast acht Wochen älter, datiert vom 10. Januar 2015. Das macht die Sache noch merkwürdiger: Trotz der erheblichen Gefahr, die von einer solchen Waffenmenge ausgeht, hat die Polizei zwei Monate lang weder dessen Wohnung Räume durchsucht noch den Beschuldigten festgenommen und überprüft. Der Mann wurde überwacht, auch sein Telefon, da gab es nichts Verdächtiges. Das machte die Polizei nicht skeptisch, sondern verstärkte den Verdacht – jedenfalls nach dem Durchsuchungsbeschluss: Der Beschuldigte verhalte sich „konspirativ“, heißt es da. Da aber auch am 28. Februar bei der Durchsuchung dann nichts gefunden wurde, war er schnell wieder auf freiem Fuß.
Sein Bruder, der vorbeikam und in die Wohnung zu der Polizei ging mit der Begründung, er wolle sich um die Kinder seines Bruders kümmern, wurde gleich auch verhaftet. Und wieder freigelassen, weil ihm offenbar nichts vorzuwerfen war. Während der Mann zu seiner Mutter fuhr, stürmte die Polizei in seiner Abwesenheit seine Wohnung und durchwühlte sie. Ohne Durchsuchungsbefehl. Begründung: Es bestünde „Gefahr im Verzuge“. Falls das so gewesen sein sollte - warum hat man den Mann dann vorher auf freien Fuß gelassen?
Offenbar hatte die Polizei Zweifel an der Geschichte mit den 60 Maschinenpistolen – die Informantin, die die Geschichte aufgrund ihrer guten Kontakte zu dem Familienclan der Mhallamiye erfahren und dem Verfassungsschutz erzählt hatte, gilt dort als höchst unseriös.Der Miri-Clan sollte angeblich als Waffenhändler ins Spiel gebracrden.
Dass der Zugriff dann ausgerechnet am 28. Februar stattfand, wird mit einer andere Information erklärt: Zwei Tage zuvor soll der Hauptbeschuldigte Mohamad M. Kontakt zu vier französisch sprechenden Männern gehabt haben, die „unter anderem über zwei Maschinengewehre Kalaschnikow sowie Faustfeuerwaffen verfügen“. So steht es in dem Durchsuchungsbeschluss für die Gebetsräume. Da am Freitag, den 27.2. vier unbekannte Männer in die Moschee gegangen seien, könnte es sich um diese handeln, man könne sie dort festnehmen. Die Polizei muss bei der Stürmung des IKZs am Samstagabend sicher gewesen sein, dass die, falls sie immer noch da sein sollten, ihre Kalaschnikows nicht dabei hatten – die deutschen Beamten wären sonst ein tödliches Risiko eingegangen.
Statt der Franzosen wurde ein französisches Auto überprüft – eine Familie war damit aus Bremerhaven nach Bremen gekommen, um den Dom zu besichtigen. Die skandalösen Umstände der stundenlangen Ingewahrsamnahme dieser Familie, zu der vier Menschen im Rentenalter gehörten, die wegen ihres christlichen Glaubens vor Jahren aus Syrien geflüchtet waren, sind über eine Dienstaufsichtsbeschwerde ihres Anwaltes öffentlich geworden. (siehe taz 12.23.) Das 14 Seiten lange Papier mit einer detaillierten Schilderung des Vorfalles lag dem Bremer Innensenator seit dem 4.3.2015 vor – da war sie an Mäurer „persönlich“ vorab per Fax geschickt worden.
Am 11.3., also eine Woche später, erklärte Innensenator Ulrich Mäurer vor laufender Kamera bei buten&binnen: „Ob etwas da schief lief, weiß ich nicht.“ Dienstaufsichtsbeschwerde? Ja, die „prüfen wir“. Mit todernster Miene redet Mäurer von „Staatsgefährdung“ – dafür habe es „ganz konkrete Hinweise“ auf „dieses Fahrzeug oder jedenfalls den Halter“ gegeben. Schon diese Formulierung zeigt, dass der Innensenator frei von der Leber weg schwadronierte. Das war zudem gelogen, und Mäurer konnte es sogar dann wissen, wenn die Polizei ihm das nicht mitgeteilt hat: Ein Einsatzleiter der Polizei hatte sich schon am 28.2. spätabends bei der Freilassung der Familie entschuldigt, so steht es in der Dienstaufsichtsbeschwerde.
Und es gab auch keinen Zahlendreher, wie Mäurer am 12.3. zur Entschuldigung für seinen peinlichen Fernsehauftritt nachschieben ließ, sondern eine Ermittlungspanne der Bremer Polizei: Es gibt in Frankreich mehrere Menschen, die den Namen des Fahrzeughalters tragen – einer von ihnen ist der Polizei verdächtig, aber nicht der Halter. Diese Version wurde jedenfalls den Bürgerschaftsabgeordneten am 18.3. erzählt. Mario H., der das durchsuchte Auto gefahren hat, mag auch das nicht glauben. Ihm habe die Polizei auf seine Frage, was ihm und seiner Familie denn vorgeworfen würde, erst erklärt, das Fahrzeug sei als gestohlen gemeldet worden, sagte er zur taz. Er habe ausdrücklich nachgefragt, ob es wirklich um genau dieses Kennzeichen gehe – das Auto gehört seinem Bruder. „Keine islamische Familie heißt so wie wir“, sagt er. Auch das habe er den Polizisten gesagt. Und dass er als Christ aus einem islamischen Land geflüchtet sei. Später hieß es dann, nein, nicht das Kennzeichen stehe auf Fahndungslisten, aber es gebe Hinweise aus Frankreich, „ein blauer Kastenwagen“ werde zum Transport vom Bomben benutzt.
Nach seiner Freilassung gegen Mitternacht hat Mario H. übrigens nichts mehr von den Bremer Behörden gehört. Dass der Innensenator die Maßnahme weiterhin rechtfertigt und gleichzeitig „Unannehmlichkeiten für die Betroffenen" bedauerte, hat er in der Zeitung gelesen. Entschuldigung? Nein. Auch bei seinem Bruder in Frankreich, über den öffentlich schwerwiegende Vorwürfe verbreitet wurden, habe sich niemand von der Bremer Innenbehörde gemeldet, um zu dem Vorgehen der Polizei abschließend etwas zu sagen.
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