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Auf Indizien gestützte Anklage

IS-Prozess

Am Dienstag begann vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg der Prozess um drei mutmaßliche IS-Mitglieder. Die Syrer im Alter von 18, 19 und 26 Jahren sollen vom IS mit Mobiltelefonen ausgestattet, im Umgang mit Waffen geschult und mit gefälschten Pässen nach Deutschland geschickt worden sein, um Anschläge zu verüben. Konkrete Hinweise auf Anschlagsvorbereitungen gibt es nicht.

Ibrahim M., Mohamed A. und Mahir al-H. wurden im September 2016 in schleswig-holsteinischen Flüchtlingsunterkünften verhaftet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sprach von Verbindungen zu den Pariser Attentätern vom November 2015 und einer „Schläferzelle“. Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sah einen „neuen Tätertypus“ bestätigt, der „aus dem Ausland über Instant Messaging ferngesteuert“ werde.

Die Bundesanwaltschaft stützt ihre Anklage allein auf Indizien – trotz aufwendiger Ermittlungen, monatelanger Beschattung durch das Bundeskriminalamt und Auswertungen von Chatprotokollen. Die Angeklagten seien völlig unauffällig gewesen, heißt es aus den Gemeinden, in denen sie festgenommen wurden. An­dreas Mroß, Anwalt Mahir al-H.s, warf der Anklage „aneinandergereihte Behauptungen“ und „Zirkelschlüsse“ vor.

Für den Prozess sind 27 Verhandlungstage angesetzt. Für eine mögliche Verurteilung der Angeklagten hängt viel von dem Kronzeugen Mahmoud al-G. ab, der seit Mai 2016 im Libanon inhaftiert ist. Der IS-Rückkehrer will sich zur gleichen Zeit wie die Angeklagten im syrischen Raqqa aufgehalten und Mahir al-H. in einem Haus für die Ausbildung von IS-Rekruten gesehen haben. Laut des Richters Norbert Sakuth kann er allerdings nur vor Ort und mit einem den dortigen Behörden vorab vorgelegten Fragenkatalog verhört werden. ECKE

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