■ Auf Du und Du mit dem Intendantenvertrag: Theater-Abfindung
Im neuen Kapitel des Dauerstreits über die Höhe des Theateretats ist noch immer keine Einigung in Sicht. „Es ist Hohn und Spott, uns 300.000 Mark aus dem laufenden Spielbetrieb zu kürzen“, sagte jetzt der Intendant des Theaters am Goetheplatz, Klaus Pierwoß. Er bekräftigte damit seine Kritik am Beschluss der Kulturdeputation, das Bremer Theater mit 300.000 Mark an der Auflösung des 1,4-Millionen-Mark-Defizits im Kulturhaushalt zu beteiligen und erneuerte seine Ankündigung, gerichtlich dagegen vorzugehen. Doch dabei ist völlig offen, wer dabei überhaupt etwas zu gewinnen hat.
In der Kulturszene ist es mit der Solidarität untereinander offenbar vorbei. Dem Vernehmen nach begrüßten SprecherInnen mehrerer Einrichtungen die Entscheidung der Kulturdeputation. Pierwoß dagegen pocht auf der Einhaltung seines Vertrages. Nach taz-Informationen hat Kultursenator Bernt Schulte (CDU) Pierwoß im Vertrag selbst sowie in zwei Briefen weit reichende Zusagen gemacht. Damit ist das Theater im Vergleich zu anderen Einrichtungen zwar privilegiert. Aber wenn Pierwoß sich jetzt auf eine Änderung einlässt, steckt er in der Zwickmühle.
Juristisch ist das Problem äußerst komplex. In einem der beiden nach Unterzeichnung des Vertrages geschickten Briefe räumt Schulte sinngemäß ein, dass beim Theater nichts mehr zu holen ist. Im zweiten Brief spricht er zwar von Rationalisierungen, verzichtet aber auf den 50-Prozent-Anteil, den das Kulturressort einstreichen wollte. Ob diese Briefe justiziabel sind oder nicht, ist unklar. Wichtiger aber ist: Wenn der Intendant die 300.000-Mark-Kürzung klaglos hinnimmt, begibt er sich selbst in Widerspruch zu Schultes Zugeständnissen. Im Klartext: Dann würde der Intendant selbst sagen, dass beim Theater doch etwas zu holen ist.
Trotzdem führt der Rechtsweg in die Sackgasse. Vor Gericht könnte Pierwoß höchs-tens das Urteil erreichen, dass die Stadt ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Weil es sich beim Intendantenvertrag um einen Arbeitsvertrag handelt, kann es letzten Endes nur um die Höhe der Abfindung gehen. ck
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