in kürze KINDERGELDANSPRUCH : Auch bei Vollzeitarbeit
Der Bundesfinanzhof hat Kindergeld auch Eltern zugebilligt, deren Nachwuchs ganz oder vorübergehend Vollzeit arbeitet. Sofern die gesamten Bezüge jährlich den Grenzbetrag von 7.680 Euro nicht übersteigen, bestehe abweichend von der bisherigen Rechtsprechung Anspruch auf Kindergeld, so das Gericht (Az.: III R 15/06). (dpa)