Atommülllagerung in Gorleben: Röttgen setzt alles auf eine Karte

Bundesumweltminister legt seine Pläne zum weiteren Vorgehen beim Endlagerbergwerk Gorleben offen. Erkundungen anderer Standorte sind nicht geplant.

"Ergebnisoffene Erkundung", schon klar. Bild: dpa

Bundesumweltminister Norbert Röttgen legt am Montag seine Pläne zum weiteren Ausbau des Endlagerbergwerk Gorleben offen. Der CDU-Politiker will in Berlin schildern, wie er die vor zehn Jahren gestoppte "Erkundung" - so wurde der Ausbau schon immer genannt - des Gorlebener Salzstocks künftig rechtlich und praktisch sicherstellen will. Zudem wolle Röttgen ein Angebot zur Bürgerbeteiligung unterbreiten, hieß es am vergangenen Wochenende in seinem Ministerium.

Grundlage des Ausbaus soll weiter das Bergrecht und nicht das Atomrecht sein - obwohl das Endlager am Ende der Erkundung nahezu fertig sein soll. Röttgen hat zwar stets eine "ergebnisoffene Erkundung" versprochen. Dennoch setzt er bei der Endlagerung von hochradioaktivem Müll allein auf Gorleben - die parallele Erkundung anderer Standorte ist nicht geplant.

Das Umweltministerium wird voraussichtlich über das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) umgehend die Verlängerung des aus dem Jahr 1983 stammenden Rahmenbetriebsplanes für das Gorlebener Endlagerbergwerk beantragen. Röttgen hatte bereits angekündigt, demnächst "die bergrechtlichen Genehmigungen für die Erkundung sicherzustellen", so der CDU-Minister.

Der Rahmenbetriebsplan, mit dem 1983 der generelle Umfang und der zeitliche Ablauf des Bergwerksbau genehmigt wurden, ist total veraltet. Der Bergwerksbau oder die "Erkundung" sollte nach dem damaligen Zeitplan 1992 abgeschlossen sein. Geplant war in Gorleben zudem ein Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle mit neunmal mehr Einlagerungsvolumen, als man für das derzeit geplante Endlager für hochradioaktiven Abfall benötigt.

Erst seit 1990 sind bei bergrechtlichen Projekten eine Prüfung der Umweltverträglichkeit und eine Bürgerbeteiligung Pflicht. Der Betriebsplan des Jahres 1983 wurde ohne Bürgerbeteiligung erlassen. Daher konnten dagegen nur betroffene Grundbesitzer klagen, die Salzabbaurechte in dem Gebiet besitzen.

Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg bereitet gegen die Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes bereits neue Klagen vor. Vergangenes Jahr kam ein vom BfS in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass sich das Endlagerprojekt gegenüber dem Rahmenbetriebsplan 1983 "wesentlich geändert" habe und der Plan "daher keine Rechtsgrundlage für eine weitere bergrechtliche Erkundung sein" könne. Von Röttgens Bürgerbeteiligung hält die BI gar nichts. "Beteiligen werden wir uns nur an einer Diskussion über den Rückbau des Endlagerbergwerkes", sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Die Aufhebung des seit dem Jahr 2000 geltenden Gorleben-Moratoriums bedeute nur: "Jetzt soll gebaut werden." Eine weitere Erkundung des Gorlebener Salzstocks sei völlig unnötig, fügte der BI-Sprecher hinzu. Der Salzstock sei hinreichend untersucht. Dessen geologische Mängel wie das Fehlen einer geschlossenen Gesteinsschicht über dem Salz seien hinlänglich bekannt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.