Atomkraftwerk Doel: Behörde sieht kein Risiko
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle lehnt Widerspruch gegen den Brennelement-Export nach Doel ab. Jetzt prüfen die AktivistInnen eine Klage.
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Der Plan mehrerer Einzelpersonen und Initiativen, die Exporte von Brennelementen aus der Atomfabrik im westfälischen Lingen ins umstrittene belgische Atomkraftwerk Doel auf juristischem Weg zu stoppen, war im ersten Schritt nicht erfolgreich. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das die Exporte genehmigen muss, hat den Widerspruch gegen die jüngste Exportgenehmigung zurückgewiesen. Ein Teil derjenigen, die den Widerspruch erhoben hatten, wird nun wohl Klage gegen diesen Beschluss erheben; die endgültige Entscheidung darüber soll in Kürze fallen.
Die Reaktoren Doel 1 und 2 gelten wegen zahlreicher Störfälle als besonders gefährlich. Die Laufzeitverlängerung bis zum Jahr 2025 war vom Europäischen Gerichtshof für unrechtmäßig erklärt worden, weil auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet worden war. Wegen angeblicher Gefährdung der Energieversorgung im Fall einer Stilllegung hatte das belgische Verfassungsgericht den Weiterbetrieb im März dieses Jahres trotzdem genehmigt.
Daraufhin hatten sechs Einzelpersonen, die 140 bis 250 Kilometer vom AKW entfernt wohnen, und ein Umweltverband beim Bafa Widerspruch eingelegt. Sie argumentieren, dass der Export gegen die Vorgabe des Atomgesetzes verstoße, dass dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik nicht gefährdet werden dürfe. Die Behörde wies dies nun mit dem Argument zurück, dass nicht belegt worden sei, wie groß das Risiko eines Störfalls sei und inwieweit die Widerspruchsführenden davon unmittelbar betroffen seien.
Ministerium hofft auf Klage
Die Rechtsaufsicht über das Bafa liegt in dieser Frage beim SPD-geführten Bundesumweltministerium. Das lehnt die Brennelement-Exporte in alte, grenznahe AKWs ebenfalls ab, konnte sich damit bisher aber nicht gegen die Unionsseite durchsetzen. Gegen die Ablehnung des Widerspruchs habe das Ministerium dennoch keine Einwände erhoben, sagte ein Sprecher der taz. „Die Widerspruchsentscheidung ermöglicht, zu einer verbindlichen Klärung der Rechtslage durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu kommen“, heißt es weiter. Auch im Umweltministerium hofft man demnach, dass die AtomkraftgegnerInnen Klage einreichen.
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