Atomkatastrophe von Fukushima: Ex-Manager vor Gericht
2011 zerstörten ein Erdbeben und Flutwellen das Atomkraftwerk in Fukushima. Drei Manager müssen sich nun wegen Fahrlässigkeit verantworten.
Der frühere Tepco-Vorstandsvorsitzende Tsunehisa Katsumata entschuldigte sich zum Prozessauftakt in Tokio „für die enormen Probleme für die Bewohner der Region und im ganzen Land“, die der Atomunfall verursacht habe. Er sei jedoch überzeugt, dass er dafür strafrechtlich nicht verantwortlich sei.
Im Atomkraftwerk von Fukushima war infolge eines schweren Erdbebens und Tsunamis am 11. März 2011 das Kühlsystem ausgefallen, woraufhin es in mehreren Reaktoren zur Kernschmelze kam. Drei der sechs Reaktoren wurden bei der Katastrophe zerstört, das Gebiet im weiten Umkreis wurde radioaktiv verseucht und ist bis heute unbewohnbar.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Anklageerhebung gegen die Ex-Manager unter Verweis auf mangelnde Beweise und geringe Erfolgsaussichten zweimal abgelehnt. Ein mit Laien besetzter Ausschuss zur Überprüfung von Justizentscheidungen ordnete jedoch 2015 ein Verfahren gegen die drei Männer im Alter zwischen 66 und 77 Jahren an.
Bis zu fünf Jahre Haft
Zum Prozessauftakt am Freitag kündigte der Staatsanwalt nun an, er werde beweisen, dass die Angeklagten das Risiko eines verheerenden Tsunamis vorhersehen konnten und trotzdem keine Konsequenzen zogen. Nach seinen Worten nahmen die damaligen Manager an Konferenzen teil, bei denen Experten das erhöhte Tsunami-Risiko vor der Küste von Fukushima darlegten.
Ihnen hätten auch Studien vorgelegen, wonach eine zehn Meter hohe Tsunami-Welle in dem Akw zu einem Stromausfall und schweren Folgen führen könne. „Wenn sie ihre Verantwortung wahrgenommen hätten, wäre der Unfall nie passiert“, erklärte der Staatsanwalt. Den Angeklagten drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe in Höhe von einer Million Yen (7.800 Euro).
Durch das Erdbeben und die meterhohe Flutwelle waren rund 18.500 Menschen ums Leben gekommen. In Folge des Atomunglücks gab es offiziell keine Todesfälle. Die Anklage wegen Fahrlässigkeit mit Todesfolge bezieht sich auf den Tod von mehr als 40 Krankenhauspatienten, die nach dem Atomunglück hastig in Sicherheit gebracht worden und später gestorben waren.
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