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■ KurdenAsylklage abgewiesen

Kassel (AP) – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Asylklage eines türkischen Kurden gestern abgewiesen. Kurden würden in der Türkei nicht als Gruppe verfolgt, so die Richter. Der Kläger habe nicht nachgewiesen, daß er in seiner Heimat aus politischen Gründen verfolgt worden sei und daß ihm wegen seiner politischen Betätigung im Exil weitere Verfolgung drohe. Auch als Angehöriger der kurdischen Bevölkerungsgruppe in der Türkei habe er keine politische Verfolgung erlitten und brauche auch bei seiner Rückkehr keine Verfolgung zu befürchten. Den Kasseler Richtern zufolge kommt es bei der Verfolgung kurdischer Separatisten zwar immer wieder zu teilweise brutalen, menschenrechtswidrigen Übergriffen. Es lasse sich aber nicht feststellen, daß militärische und polizeiliche Aktionen erkennbar gegen die kurdische Zivilbevölkerung gerichtet wären. Unabhängig davon, so das Gericht, bestehe für Kurden jedenfalls eine inländische Fluchtalternative in der Westtürkei.

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