■ Asylgrund: Zwangsbeschneidung
Kassel (dpa) – Die drohende Zwangsbeschneidung christlicher Rekruten in der türkischen Armee bleibt nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ein hinreichender Asylgrund. Zwar sei eine allgemeine Gruppenverfolgung von Christen in der Türkei nicht sicher festzustellen, doch seien seit Mitte der 80er Jahre in mehreren Standorten die christlichen Rekruten an der Vorhaut beschnitten worden. Kameraden und Vorgesetzte hätten dies als ersten und unabänderlichen Schritt zur zwangsweisen Bekehrung zum Islam angesehen.
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