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Asyl-Klagen vor VerwaltungsgerichtenZehntausende anhängige Verfahren

Wer hat ein Anrecht auf Asyl in Deutschland? Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Recht Anträge abgelehnt? Viele Fälle landen vor Gericht.

Eine Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Foto: dpa

Berlin dpa | An Deutschlands größtem Verwaltungsgericht in Berlin stapeln sich die Asylklagen. „Wir können nicht so viel erledigen wie eingeht“, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter. Das Gericht sei an der Grenze der Belastung. Derzeit seien knapp 13.500 Klagen von Asylsuchenden anhängig – das seien knapp etwa 65 Prozent aller Verfahren des Gerichts. Noch Ende 2015 habe es nur etwa 750 Asylverfahren gegeben. Vor deutschen Gerichten insgesamt sollen derzeit Verfahren von mehr als 250.000 Personen anhängig sein.

Nach 2015 sei die Zahl der Klagen von Asylsuchenden bundesweit enorm gestiegen. Beim Verwaltungsgericht in der Hauptstadt sei die Entwicklung im Juni 2016 angekommen, seitdem gingen die Zahlen in die Höhe. Jetzt seien fünf neue Kammern gebildet worden, deren Richter ausschließlich über Klagen von Menschen entscheiden, die gegen ihre Ablehnung als Asylbewerber oder eine geplante Abschiebung vorgehen.

Am häufigsten würden sich Menschen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak an das Gericht wenden. Allein von Syrern seien mit Stand Ende Juni rund 4300 Klagen anhängig. „Geklagt wird immer, um den Flüchtlingsstatus zu erreichen – das ist das Ziel“, sagte Xalter. Nur ein kleiner Teil der Klagen sei erfolgreich. Ein Teil werde aber auch während des Verfahrens zurückgenommen, etwa wenn das Bundesamt inzwischen den Flüchtling anerkannt oder Hindernisse für die Abschiebung festgestellt hat.

Bei den syrischen Flüchtlingen warteten die Verwaltungsrichter wegen unterschiedlicher Urteile auf eine Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bis zum Jahresende. Davon erhoffe man sich auch Klärung solcher Fragen wie: Was passiert mit einem Syrer, der sich dem Wehrdienst entzogen hat, 2015 weggegangen ist nun nach Damaskus zurück soll? Was passiert mit der einfachen Frau, die vor den Bomben geflohen ist? „Diese Fragen müssen entschieden werden.“

Verfahren über ein Jahr

Gerade in mündlichen Verhandlungen bekämen die Richter menschliche Tragödien mit – „da kann es sein, dass Tränen fließen, Traumata geflüchteter Menschen werden sichtbar“, sagte die Gerichtspräsidentin. Als anerkannter Flüchtling könne man seine Familie nachholen. Wer nur sogenannten subsidiären Schutz habe, bei dem sei der Familiennachzug ausgesetzt.

Eilentscheidungen dauern derzeit laut Xalter etwa 1,4 Monate. Rund die Hälfte der Asylklagen sei jedoch älter als ein Jahr. Die Dauer der Verfahren werde sich höchstwahrscheinlich verlängern. In den letzten zehn Jahren habe das Gericht immer mehr Verfahren erledigen können als neu eingingen. Das sei im Moment nicht zu schaffen.

Das Gericht hat 113 Richter, davon arbeiteten 22 in Teilzeit. Vor einem Jahr seien es 94 Richter gewesen. Im ersten Halbjahr seien aber so viele Verfahren eingegangen wie sonst fast in einem ganzen Jahr. „Ich hoffe, dass sich das jetzt verlangsamt“, so die Gerichtspräsidentin. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe einen Großteil der Anträge von Flüchtlingen abgearbeitet. Erst mit einem solchen Bescheid können Entscheidungen angefochten werden.

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3 Kommentare

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  • Kleine Anmerkung nach Balin - wa!

     

    "…Jetzt seien fünf neue Kammern gebildet worden, deren Richter ausschließlich über Klagen von Menschen entscheiden, die gegen ihre Ablehnung als Asylbewerber oder eine geplante Abschiebung vorgehen.…"

     

    Moment mal - kerr!

    In dem früher mal größten VG -

    Der Republik & der Immi-Stadt -;)

    Par excellance war/ist(?) es

    Guter&Eherner Grundsatz -

    Jeder Richter macht Asyl. Punkt.

    &

    Die langbewährte Ablehnung sog.

    Reiner Asyl-Kammern - zeitigte -

    Im Präsidium den running gag -

    "Ja bekannt - Herr Vizepräsident -

    Haben ausgesucht besonders schwierige

    Verfahren am Start - Aber auch diese

    Kammer macht weiterhin auch Asyl!"*

    kurz - Die Gründe für diesen lebensklugen

    Präsidiumsgrundsatz sind sicherlich viele - ;)

    Alle aber zutreffend.

     

    (*das wurde natürlich rheinländisch -

    Geschmeidiger formuliert - auch klar!;))

    Normal.

    • @Lowandorder:

      Um das mal für die Dörferansammlung Am Rande der Streusandbüchse Preußens - wa!

      Etwas anzufetten - kerr!

       

      Einer von den drei von mir durch die Bank nicht geschätzten Oberrichter in Münster (OVG) - Ergriff's Panier! &

      Der Personaler zog so durch die Flure

      "Hörens - wenn selbst der Herr Präsident …" Ende auch klar!;)

      So geht das.

       

      & nochens by the way

       

      Diese unselige obrigkeitliche Praxis -

      "Warten was die Oberrichter sagen" - Sollte sich - mit Verlaub - doch doch

      Balin mal endlichendlich - remember!

      Abschminken!

      EndeGelände.

       

      (Anders gewendet -

      Ein Bundesrichter faßte das mal so zusammen "Wir staunen immer wieder

      Wie ihr in der ersten Instanz mit euren Einfachen Bordmittel so blitzsaubere

      Urteil zusammenbastelt.

      Unser Job ist es häufig genug -

      Den Oberrichtern elegant beizubringen

      Daß ihrs sicherlich bedenkenswerte

      Überlegungen seien. &

      Das erstinstanzliche Urteil Wiederherzustellen!"

      Also - Macht euern Job!

      Nur Mut. Das wird - Herr KollegePräsi.

      • @Lowandorder:

        ps Auch klar -

         

        " Die größten Kritiker der Elche -

        Waren früher selber welche!"

        hier - Präsidiumsmitglied.

        &

        Alles andere ist damit nicht in

        Abrede gestellt!

        Leider zu Normal.

        Newahr.

        Das ja.