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AserbaidschanWegen Sexvideos im Netz verurteilt

In einem Verfahren um heimlich gefilmte und online veröffentliche Sex­videos von ihr hat die Investigativjournalistin Khadija İsmayilova einen Sieg gegen ihr Heimatland Aserbaidschan errungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte das Land zu einer Entschädigung von 15.000 Euro (Beschwerdenummern 65286/13 und 57270/14). Die Behörden hätten nicht ausreichend ermittelt und nicht überprüft, ob ein Zusammenhang zur regierungskritischen Arbeit İsmayilovas bestand. Im März 2012 erhielt sie laut Gericht einen Drohbrief mit Screenshots aus einem heimlich aufgenommenen Video. Kurz darauf wurde das Video online veröffentlicht, weitere folgten. Ungefähr zur selben Zeit druckten staatliche kontrollierte Zeitungen Artikel, in denen İsmayilova fehlende Professionalität vorgeworfen wurden. (dpa)

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