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Asbestverbot für öffentliche Bauten

Eine am Dienstag vom Senat gebilligte Regelung sieht vor, das gesundheitsgefährdende Asbest nicht mehr bei öffentlichen Bauten und im Tiefbaubereich zu verwenden. Das völlige Verschwinden des krebserregenden Asbests könne nur durch ein Bundesgesetz erreicht werden, hieß es im Landespressedienst. Der Berliner Senat fordere daher ein schnelles Agieren der Bundesregierung.

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