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Archiv-Artikel

in kürze WAHL DER THERAPIE Arzt muss ermöglichen

Ärzte müssen ihre Patienten über Alternativen der Behandlung aufklären und ihnen die Wahl einer Therapiemethode ermöglichen. Kommen Ärzte dieser zusätzlichen Aufklärungspflicht nicht nach, haften sie für die Folgen der Behandlung, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe einem gestern veröffentlichten Urteil. (afp)