Geheimniskrämerei verboten
EuGH beschließt: Nationale Regierungen dürfen nicht ohne Weiteres Veto gegen Veröffentlichung von Dokumenten durch EU-Institutionen einlegen. Geklagt hatten Umweltschützer, die Unterlagen zur Hamburger Airbus-Erweiterung einsehen wollen
19.12.2007