Anwohner scheitern vor dem Bundesverwaltungsgericht mit der Klage, die Strecke der Dresdner Bahn in Lichtenrade unterirdisch auszubauen: Der Lärm sei zumutbar.
ANWOHNER Immer wieder wird vor Gericht gestritten, was unzulässige Lärmbelästigung ist. Laut Bundesgerichtshof gehört ein Bolzplatz nicht dazu. Und im Szeneviertel muss man mit Musik rechnen