Fußballer dürfen nerven

KLAGE Ein Bolzplatz vor der Tür begründet nicht automatisch Mietminderungen, sagt der BGH

Der Lärm Fußball spielender Jugendlicher berechtigt Mieter nicht automatisch zu einer Mietminderung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in einem langen Streit um einen Bolzplatz in Hamburg entschieden. Der BGH wies den Fall an die Vorinstanz zurück, das die Mietminderungen gebilligt hatte. In einer Neuauflage des Prozesses dort dürften die Mieter es dem BGH-Urteil zufolge schwerer haben, ihre Kürzungen durchzusetzen.

Das Bundesgericht hob das Urteil des Landgerichts Hamburg auf. Das muss den Fall jetzt genauer prüfen um festzustellen, ob eine Mietminderung berechtigt ist. Die Mieter stören sich an Jugendlichen, die abends und am Wochenende auf einem benachbarten Bolzplatz kicken.

Die Mieter hatten die Erdgeschosswohnung 1993 gemietet. Sie liegt direkt neben einer Grundschule. 2010 wurde auf dem Schulgelände ein Bolzplatz gebaut – 20 Meter von der Terrasse des Paares entfernt.Es gehe in dem Prozess nicht um Kinderlärm, betonte ihr Anwalt in Karlsruhe. Die Mieter hatten die Miete um 20 Prozent gekürzt.

Gleichzeitig trafen die BGH-Richter weitreichende grundsätzliche Feststellungen zur Mietminderung. Danach darf bei einer nachträglich auftauchenden Lärmquelle nicht vorschnell von einem Recht zur Kürzung der Miete ausgegangen werden. Lebensäußerungen von Kindern müssten außerdem in der Regel akzeptiert werden, betonte das Gericht.

Der Vermieterverband Haus & Grund begrüßte das Urteil: „Damit ändert der BGH eine jahrzehntelange, abwegige Rechtsprechung“, sagte Sprecher Kai Warnecke. Kritik kam dagegen vom Deutschen Mieterbund: Der BGH habe mit seiner Entscheidung das gesetzlich garantierte Recht zur Mietminderung stark ausgehöhlt.  (dpa)