Die rechte Erzieherin Birkhild T. klagt gegen die taz, weil die ihre Gesinnung offenlegte. Sie will keinen Kaffee auf einem NPD-Fest ausgeschenkt haben.
Ein Lehrer klagt erfolgreich gegen sein Berufsverbot. Der Verfassungsschutz beobachtet ihn trotzdem weiter. Angeblich werde er von Linksextremen unterstützt.
Während die FDP berät, ob Claus Hübscher nach seiner Iran-Reise noch für den Landtag kandidieren darf, hat die Volkshochschule Delmenhorst bereits ein Berufsverbot gegen ihren Ex-Chef verfügt.
Die Aufregung über Hübscher ist peinlich – und stärkt das Mullahs-Regime. Denn im Grunde war der Versuch Ahmadinedschads, Hübschers Besuch für Publicity-Zwecke auszuschlachten, ein Armutszeugnis.
Die beiden Verfahren gegen den Juristen zeigen, dass Spanien noch immer weit davon entfernt ist, eine Rechtsstaat zu sein. Ein mutiger Jurist wird mundtot gemacht.
RELIGION Weil sie einen Moslem heiratete, musste die Vikarin Carmen Häcker gehen. Nun diskutieren die evangelischen Landeskirchen, ob Pfarrer heiraten dürfen, wen sie wollen
Vor 40 Jahren nahm die als "rote Kaderschmiede" verschrieene Bremer Reform-Uni ihren Betrieb auf. Der kurz zuvor dorthin berufene Soziologe Horst Holzer aber durfte nicht einmal seine Antrittsvorlesung halten: Er war Marxist.
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über die Klage eines rechtsgerichteten Angestellten. Baden-Württemberg sieht durch ihn das "Ansehen der Finanzverwaltung" bedroht.
Nach dem hessischen Vorbild will auch Niedersachsen die Burka aus dem öffentlichen Dienst verbannen. Was kann der Staat verbieten? Die taz beantwortet die wichtigsten Fragen.
Eine Frau in einer Burka ist kein schöner Anblick. Denn die Burka signalisiert radikale Abgrenzung. In einer öffentlichen Behörde hat sie deshalb nichts zu suchen.
Die Stadt Frankfurt am Main verbietet einer Frau, mit Burka zu arbeiten. Die nimmt sich einen Anwalt. Hessen will das Burka-Tragen im Büro nun per Erlass verbieten.