JUSTIZ Die Überwachung des öffentlichen Raums per Video ist rechtens. Bundesverwaltungsgericht entschied Klage gegen Kameras auf der Reeperbahn. Wohnungsfenster und Hauseingänge weiter tabu
Dass das alternative Wohnen in einem Bauwagen - wie es Zomia praktiziert - die Grundfesten des kapitalistischen Wirtschaftssystems erschüttern sollte, ist schon verblüffend.
Verfassungs- und Staatsschutz versuchen momentan, verstärkt Szene-Aktivisten als V-Leute anzuwerben. Im Visier: Bauwagenplatz Zomia und die Rote Flora.
Die Linkspartei hält den Verfassungsschutz in Hamburg für überdimensioniert. Das Budget unterliegt keiner Kontrolle der Bürgerschaft. Die Linke erwägt Verfassungsklage.
SICHERHEIT Hamburger Verfassungsschutz tut sich schwer, antiislamische Gruppierungen einzuschätzen. Islamophobe Aktivitäten werden nicht gesondert beobachtet. Die Linke wirft dem Senat Blindheit vor
SICHERHEIT Die Testphase des sogenannten „Nacktscanners“ am Hamburger Flughafen läuft aus. Internen Dokumenten zufolge soll die Fehlerquote bei angeblich 70 Prozent liegen. Die Bundespolizei dementiert
Die Polizei stellt die ständige Videoüberwachung der Reeperbahn ein. Die Auflagen der Gerichte waren so hoch, dass sich der Aufwand nicht mehr gelohnt hätte.
Gefahrengebiete sind ein faktisches Konstrukt eines "Notstands- und Ausnahmerechts", bei dem der Polizei Tür und Tor für Willkür geöffnet wurde. Die Klage ist längst überfällig.
Eine Bewohnerin aus dem Hamburger Schanzenviertel klagt gegen das Polizeigesetz, das die Festlegung von "Gefahrengebieten" zulässt. Dort sind verdachtsunabhängige Personalienkontrollen zulässig.