Polizei ging rechtswidrig gegen Ultras vor Kollektivstrafe ist nicht Das OLG Braunschweig gibt einem Werder-Ultra gegen die Polizei recht: Die hatte ihn und seine Reisegruppe festgenommen – wegen eines Graffitis. Von Gareth Joswig 5.9.2018
Polizist unter Korruptionsverdacht Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt gegen einen Polizeibeamten – unter anderem wegen möglicher Bestechlichkeit. Er soll sensible Daten weitergegeben haben. Büro und Wohnung wurden durchsucht Ausgabe vom 16.8.2018, Seite 45, taz.bremen Download (PDF)
Gefühlte Bedrohung "Terror-Wochende" Der Verfassungsschutz-Präsident erklärt dem Untersuchungsausschuss, warum er den Februar-Einsatz für richtig hält Ausgabe vom 10.3.2016, Seite 45, taz.bremen Download (PDF)
Alles ein Missverständnis? SICHERHEIT Vor Brötchen mümmelnden Abgeordneten, denen wohl eine Mittagspause fehlte, wurde gestern eine Dramafarce gegeben: "Das Terror-Wochenende aus Sicht von Quelle Nr. 1" Von Henning Bleyl Ausgabe vom 3.3.2016, Seite 45, taz.bremen Download (PDF)
Mäurer forderte Durchsuchung Terror-WOCHENENDE Die Durchsuchung des Islamischen Kulturzentrums am 28. Februar war laut Polizeiführer Kiprowski unnötig. Am Mittwoch sagte er vor dem Untersuchungs-ausschuss aus. Mäurer habe die Durchsuchung gewollt Von Jannik Sohn Ausgabe vom 14.1.2016, Seite 45, taz.bremen Download (PDF)
Befragung Alte und neue Pannen Vorm Untersuchungsausschuss zum Anti-Terror-Einsatz hat Mittwoch Sonderermittler Dietrich Klein ausgesagt — nach Telefonat mit Innensenator Mäurer. Von Jean-Philipp Baeck 2.12.2015
kommentar: benno schirrmeister über BAUCHSCHÜSSE Vorsätzliche Einstellung Von Benno Schirrmeister Ausgabe vom 27.8.2015, Seite 45, taz.bremen Download (PDF)
Bauchschuss schon verheilt JUSTIZ & POLIZEI Auf ein rechtsmedizinisches Gutachten gestützt entscheidet die Staatsanwaltschaft, dass ein Polizist nicht anders konnte, als seine Pistole mit seinem Taser zu verwechseln Von Jens Fischer Ausgabe vom 27.8.2015, Seite 45, taz.bremen Download (PDF)
Ganz legale Übergriffe RECHT Was bei normalen BürgerInnen Körperverletzung, Folter oder unterlassene Hilfeleistung wäre, ist bei der Polizei manchmal erwünschtes Tun – selbst wenn es dabei Tote gibt Von SIMONE SCHNASE Ausgabe vom 20.7.2013, Seite 45, SCHWERPUNKT Download (PDF)