Die Christdemokraten haben versucht, der Volksgesetzgebung die Zähne zu ziehen – und damit beim Verfassungsgericht auf Granit gebissen. Eine von fünf Änderungen ist verfassungswidrig. Existierende Initiativen genießen „Vertrauensschutz“
Hamburgs Verfassungsgericht erklärt Volksbegehren zum Erhalt der Uni für Wirtschaft und Politik (HWP) für zulässig, die Forderung nach gebührenfreiem Studium aber nicht. Senat sieht seine Teilniederlage „gelassen“: HWP ist längst aufgelöst