Der Medienrechtler Udo Branahl begrüßt die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts zu Gegendarstellungen von Behörden. Dafür kritisiert er Journalisten, die sich dem Wunsch nach Autorisierung beugen.
Der Bundestag hat die Hauptstadtklausel nun offiziell in das Grundgesetz aufgenommen. Dafür hatte sich Wowereit höchstpersönlich jahrelang eingesetzt. Faktisch ändert sich für Berlin aber nur wenig