Medienrechtler über Gegendarstellungen: "Natürlich absolut tödlich"

Der Medienrechtler Udo Branahl begrüßt die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts zu Gegendarstellungen von Behörden. Dafür kritisiert er Journalisten, die sich dem Wunsch nach Autorisierung beugen.

Wegen Lappalien sollen Behörden nun keine Gegendarstellungen mehr vom Zaun brechen können. Bild: dpa

Das Verfassungsgericht Berlin hat einer Verfassungsbeschwerde durch taz-Anwalt Jony Eisenberg stattgegeben, mit der sich die taz gegen Entscheidungen des Land- und Kammergerichts gewandt hatte, Gegendarstellungen des Polizeipräsidenten in Berlin veröffentlichen zu müssen (taz vom Freitag). Der Fall muss vom zuständigen Gericht nun neu entschieden werden.

taz: Herr Branahl, wie beurteilen Sie die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts?

Udo Branahl: Die Entscheidung stellt für Gegendarstellungsansprüche von Behörden ähnliche Kriterien auf, wie sie schon für Richtigstellungsansprüche bestehen. Die können Behörden nämlich nur dann verlangen, wenn es sich um einen gravierenden Eingriff in ihre Rechte handelt. Bei Bagatellen gibt es dagegen keinen Richtigstellungsanspruch.

Was bedeutet das konkret in der journalistischen Praxis?

Es geht im Wesentlichen darum, dass eine Behörde daran gehindert werden soll, kleine Unzulänglichkeiten der Berichterstattung für Gegendarstellungen zu nutzen. Nicht gedruckt werden muss danach ein Gegendarstellung, die auf die Korrektur von Lappalien gerichtet ist und die Behörde durch den Beitrag nicht in ihren Rechten verletzt worden ist. Im letzten Punkt ist das Urteil allerdings etwas schwammig. Man muss aber unterscheiden zwischen dem Rechtsschutz der Behörden und dem Rechtsschutz der Behörden-Mitarbeiter. Was ich gerade gesagt habe, gilt nur für die Berichterstattung über Behörden - aber nicht, wenn sich diese auf einen Mitarbeiter bezieht. Wenn Sie also schreiben, "Der Polizeipräsident hat gesagt", kann der immer noch eine Gegendarstellung verlangen.

Welche Auswirkungen hat das auf den Rest der Bundesrepublik, ist dies eine Leitentscheidung?

Formal gilt die Entscheidung nur für Berlin: Das Berliner Verfassungsgericht kann ja nur über den Inhalt der Berliner Verfassung entscheiden und nicht über den Rechtszustand in anderen Bundesländern. Aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass diese Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht übernommen wird, wenn es einmal damit befasst wird.

Das Gericht argumentiert zudem, die "exzessive Inanspruchnahme" des Gegendarstellungsrechts durch staatliche Stellen könne auch "im Hinblick auf das beträchtliche, auch finanzielle Prozessrisiko zu einer Gefahr für eine freie Berichterstattung werden".

Das Argument kann ich nachvollziehen. Dass Medien mit solchen Prozessen überzogen werden, ist jedoch eher bei Auseinandersetzungen um Persönlichkeitsrechte privater Personen oder von Unternehmen ein Problem. Denn da geht es auch fast immer um einen deutlich höheren Streitwert - und damit ein deutlich höheres Kosten-Risiko für die Redaktionen. Wir machen aber nicht die Erfahrung, dass Behörden die Medien auf Teufel komm raus auf Abdruck von Gegendarstellung verklagen, um so die Redaktionen finanziell unter Druck zu setzen.

So weit kommt es ja oft auch gar nicht mehr, weil Behörden - wie zum Beispiel örtliche Bürgermeister - das Recht der Medien, Auskunft zu erhalten, schlichtweg ignorieren.

Das ist nach wie vor problematisch. Allerdings hat die Zeitung die Möglichkeit, die Rechtsaufsicht einzuschalten. Bei Bürgermeistern ist das in den meisten Bundesländern der Regierungspräsident. In Dortmund beispielsweise streitet sich der Oberbürgermeister in letzter Zeit kräftig mit dem Regierungspräsidenten, der von einer anderen Partei kommt, über die Genehmigung des städtischen Haushalts. Da hätte ein Journalist, dem der Oberbürgermeister eine Auskunft verweigert, mit einer Beschwerde beim Regierungspräsidenten möglicherweise eine Chance. Wo alle von derselben Partei sind, funktioniert das eher nicht.

Bleibt der Rechtsweg, und der dauert meist zu lang.

Sonst hilft in der Tat nur - klagen.

Was empfehlen Sie in Fällen, wo eine Behörde ihre Statements vor Veröffentlichung autorisieren will?

Diese Praxis hat sich bei vielen Journalisten ja als Grundhaltung verbreitet. Sie ist im Umgang mit Behörden aber natürlich absolut tödlich. Selbstverständlich darf ein Sprecher einer Behörde die Beantwortung von Fragen nicht davon abhängig machen, dass er das Ergebnis vor Veröffentlichung autorisieren kann. Behörden sind verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten. Wenn man sich trotzdem auf Autorisierung einlässt, begibt man sich der eigenen Rechte.

Gilt das auch für Interviews?

Leider nein. Problematisch ist das natürlich bei denen, die O-Töne brauchen. Da kann auch eine Behörde sagen: Ihr bekommt zwar eure Fragen beantwortet, aber ein Interview bekommt ihr nur, wenn ihr nach unseren Spielregeln spielt. Hier müssen Journalisten in jedem Einzelfall prüfen, ob es sich wirklich lohnt, sich darauf einzulassen.

INTERVIEW: STEFFEN GRIMBERG

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