Wenn die Geldinstitute ihre AGBs ändern wollen, reicht die stillschweigende Zustimmung der Kund:innen nicht aus, hat der Bundesgerichtshof entschieden
Corona wirbelt die Mode- und Textilmärkte durcheinander. Branchenakteure mit zeitloser und langlebiger Ware sind in Krisenzeiten weniger verwundbar. Direkter Kontakt zu Produzenten und Dienstleistern zahlt sich aus