Der Bundestag diskutiert zum ersten Mal über die Streichung des Paragrafen §219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Die Abschaffung des § 219a ist überfällig. Er verhindert nicht nur, dass Frauen sich informieren können. Er ist auch eine Einladung für Strafanzeigen.
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Quelle: taz
Ressort: Seite 1
Typ: Kommentar
Diese ÄrztInnen werden kriminalisiert, weil sie öffentlich erklärt haben, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Heute debattiert der Bundestag erstmals über die Abschaffung des Paragrafen 219a3
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Quelle: taz
Ressort: Seite 1
Weil sich Ärzt*innen mit ihrer Kollegin Kristina Hänel solidarisierten, wurden sie von einem Abtreibungsgegner angezeigt.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Der Bundestag überlegt, die Strafen für ÄrztInnen, die über Abtreibungen informieren, abzuschaffen. Das Zünglein an der Waage ist die FDP.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Nach einer Solidaritätsbekundung für Kristina Hänel in der taz wurden jetzt mehrere ÄrztInnen angezeigt
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Ärzt*innen sollen nicht sachlich darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen, findet die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Interview
Das „Werben“ für Abtreibungen ist in Deutschland nicht erlaubt. Dabei ist es für Frauen, die ungewollt schwanger sind, schon schwer genug.
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Quelle: taz
Ressort: Gesellschaft
Typ: Bericht
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Quelle: taz
Ressort: Inland
„Babycaust“ solle zum Unwort des Jahres 2017 gewählt werden, meint die Lagergemeinschaft Auschwitz. Sie hat gute Gründe dafür.
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Quelle: taz
Ressort: Gesellschaft
Typ: Kommentar
Der Bundestag beschloss 1992 eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Die DDR-Körperpolitik wird beim Thema nicht mitgedacht.
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Bericht
Im Bundesrat haben mehrere Länder beantragt, den Abtreibungsparagrafen 219a zu streichen. Im Februar könnte darüber entschieden werden.
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
Typ: Bericht
Die verurteilte Ärztin Kristina Hänel hat mehr als 150.000 Unterschriften an SPD, Grüne, Linke und FDP übergeben. Die wollen Paragraf 219a kippen.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Paragraf 219a verbietet „Werbung“ für Abtreibungen. Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg wollen ihn per Bundesratsinitiative kippen.
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
Typ: Bericht
Informationen über Abtreibungen sollten verfügbar sein, meint die Bundestagsabgeordnete
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Paragraf 219a verbietet die Werbung für Abtreibung. Doch das Gesetz verstößt gegen mehrere Grundrechte, sagt die Juristin Ulrike Lembke.
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Quelle: taz
Ressort: Gesellschaft
Typ: Interview
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates und sollte sich nicht gegen Informationen richten. Der Paragraf 219a ist verfassungswidrig.
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
Schwangerschaftsabbrüche waren in Deutschland immer strafbar, Werbung dafür ist es erst seit 1933. Seitdem wurde die Vorschrift immerhin entschärft.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Der §219a verbietet nicht nur Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, sondern auch Infos. Grüne, SPD, Linke und FDP wollen das ändern.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Neuer Kampf für ein liberaleres Abtreibungsrecht in Deutschland: SPD, Linke und Grüne wollen jetzt endlich den Paragrafen 219 a abschaffen, der jegliche „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet – sogar kurze Informationen auf den Websites von ÄrztInnen. Im derzeit führungslosen Bundestag könnte es eine Mehrheit geben, um dieses alte Nazigesetz zu streichen. Was sagt die FDP?3, 12
Quelle: taz
Ressort: Seite 1
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