Bundesgerichtshof: Ärzte sind haftbar, wenn sie Schwangere nicht auf Behinderungen des Fötus hinweisen. Diese Rechtsprechung nutzt auch behinderten Kindern
CDU/CSU will in einem neuen Gesetzesantrag zum Paragraf 218 Spätabtreibungen erschweren. Behinderung allein sei „keine Gefahr“ für die Mutter. SPD wendet sich gegen Veränderungen. Über „pränatale Diagnostik“ soll aber nachgedacht werden