… aber ein großer für die Regierung: Nach langen Debatten einigen sich Union und SPD darauf, das „Werbeverbot“ für Abtreibungen zu lockern. Ärzt*innen dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Warum das den einen zu weit und den anderen nicht weit genug geht 3
Die Regierung hat eine Ergänzung zum Paragrafen 219a vorgelegt, der „Werbung“ für Abtreibungen verbietet. Sehr vage, meint Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik.
§ 219a Der Paragraf bleibt ein Problem: Warum der Kompromissvorschlag der Regierung zum „Werbeverbot“ für Abtreibungen auf so viel Kritik stößt und was bis Januar noch geändert werden könnte 3