Wilde Ehe kann vor Hartz IV schützen
Das Düsseldorfer Sozialgericht erklärt, unverheiratete Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen sich das Einkommen ihrer Partner nicht anrechnen lassen. Begründung: Sie tragen keine Verantwortung „in den Not- und Wechselfällen des Lebens“