HOMO-EHE Die bayerische Regierung zieht eine Verfassungsklage gegen die Adoptionsrechte von gleichgeschlechtlichen Partnern zurück. Erfolg der FDP in der Münchner Landesregierung
Auch nach dem vorläufigen Jawort des Verfassungsgerichts zu Homoehen ab dem 1. August: Das CSU-Land Bayern will erst zum Jahresende die notwendigen Ausführungsregelungen erlassen – und muss deshalb mit Schadenersatzprozessen rechnen