Der Jurist Max Schrems darf zwar keine Sammelklage gegen Facebook in Wien einreichen, aber eine einzelne. Damit sei ein wichtiger Punkt geklärt, so der Österreicher.
Algorithmen von Facebook & Co. legen fest, welche Netzinhalte „wertvoll“ sind. Das Kartellrecht und das NetzDG sind dem nicht gewachsen, sagt Ulrich Dolata.