Spätestens, seit es das Internet gibt, ist das Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln riesig. Nicht alles, was man bestellen kann, sollte man aber auch, warnen Verbraucherschützer
Der Jurist Max Schrems darf zwar keine Sammelklage gegen Facebook in Wien einreichen, aber eine einzelne. Damit sei ein wichtiger Punkt geklärt, so der Österreicher.
Algorithmen von Facebook & Co. legen fest, welche Netzinhalte „wertvoll“ sind. Das Kartellrecht und das NetzDG sind dem nicht gewachsen, sagt Ulrich Dolata.