Gerichtsverfahren gegen einen Journalisten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ist ausgesetzt. Das Bundeskriminalamt soll erst prüfen, ob die Staatsanwaltschaft gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen hat.
Prozess Ein Journalist gibt beim Justizministerium Waffen ab, die die Hamburger Staatsanwaltschaft zurück in den Handel gebracht hat. Er wird dafür angeklagt. Vor Gericht rückt nun die Staatsanwaltschaft in den Fokus – wegen des Verkaufs von Kriegswaffen