Die Funkzellendaten eines mutmaßlichen Täters waren bei seiner Mobilfunkfirma gespeichert. Und das, obwohl Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht erlaubt ist.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden. Er erlaubt die Ausweisung eines in Deutschland geborenen, aber straffälligen Tunesiers.
Bisher hat in der EU vieles bei der Speicherung von Vorratsdaten nicht geklappt. Trotzdem verlangt Brüssel, dass Deutschland speichert. Die FDP weigert sich.
EU-Kommissionschef Santer auf Antrittsbesuch in Bonn. Gemeinsam mit Kanzler Schröder verteidigt er die von Korruptionsvorwürfen geplagte Kommission, der am Donnerstag ein Mißtrauensvotum bevorsteht ■ Von Markus Franz