Mörder für Verwahrung entschädigt JUSTIZ Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte rügt die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung nach dem Abbruch einer psychiatrischen Unterbringung. Täter sitzen weiter Von CHRISTIAN RATH Ausgabe vom 8.6.2012, Seite 05, Inland Download (PDF)