Die Ampelregierung hat im Bereich Gebäude und Verkehr das Klimaschutzgesetz nicht eingehalten, urteilt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Auch beim vierten Räumungsprozess gegen Mieter*innen der Habersaathstraße 40-48 sieht es nicht gut aus für den Eigentümer. Das Urteil fällt im November.
Eine „Gruppenvergewaltigung“ war der Auslöser für den „Sicherheitsgipfel“. Laut Anklage, die der taz vorliegt, sollen DNA-Spuren den Nachweis erbringen.