Die Generalstaatsanwaltschaft weist eine Beschwerde gegen Olaf Scholz im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften zurück. Er habe sich nicht strafbar gemacht.
In der Verdrängungsgesellschaft herrscht angesichts der ökologischen und sozialen Aussichten Ratlosigkeit vor. Wenn sich die Erkenntnis über die globale Zerstörung nicht bald durchsetzt, kommen alle Rettungsmaßnahmen zu spät