Der Bundesgerichtshof lehnt die Revisionen von Lina E. und der Bundesanwaltschaft ab: E. gilt weiter nicht als Rädelsführerin und es bleibt bei 5 Jahren Haft.
Der Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt wird nicht als Terror eingestuft, sondern als Amokfahrt. Die Bundesanwaltschaft ermittelt daher nicht.