Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.
Juristisch muss der Rammstein-Sänger wohl nichts mehr befürchten. Die Staatsanwaltschaft hätte länger auf Berichte von Betroffenen warten müssen, bemängeln Kritiker.
CDU-Politiker Thomas Heilmann hat per Verfassungsklage das Gebäudeenergiegesetz vorerst verhindert. Nun will er mit der Union eigene Vorschläge machen.