Heiner Müllers „künstlerischer Dialog“ mit fremden Texten zulässig. Karlsruher Richter weisen Klage von Brecht-Erben in zweiter Instanz zurück. Kunstfreiheit verkannt
■ Richter wollen die Privatsphäre von Prominenten schützen und fördern dabei deren kommerzielle Interessen - und die ihrer Anwälte, wie ein Hearing des Deutschen Presserats zeigt