■ Landgericht Göttingen verurteilt Mediziner wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Tod zumindest einer Aidskranken verschuldet. Blutkonserven sieben Jahre lang immer wieder nicht auf HIV getestet
■ Günther E. hatte unzureichend getestete Blutspenden freigegeben. Eine Frau war dadurch im vorigen Jahr an Aids gestorben. Das Landgericht Göttingen sah darin eine vorsätzliche Körperverletzung
Schleswig-Holstein und Niedersachsen finanzieren die weltweit größte Feldstudie über Leukämierisiken: Ersetzt die Statistik die Argumente der Kläger gegen das Atomkraftwerk Krümmel? ■ Von Jürgen Voges